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Seit das Vereinigte Königreich am 23. Juni 2016 für den Brexit gestimmt hat und dieser am 1. Januar 2021 in vollem Umfang rechtskräftig wurde, gelten britische Bürger nicht mehr als europäische Bürger.  

Dies bedeutet, dass sie für die Zwecke der Verträge über Freizügigkeit, Aufenthalt und Handel nicht mehr als Steuerpflichtige gelten und somit als Untertanen eines Drittlandes betrachtet werden.  

Was den Wohnsitz in Spanien betrifft, gibt es jedoch auch hier keine großen Veränderungen 

Spanien ist eine von Wasser umgebene Halbinsel, die seit vielen Jahrhunderten Handel und Gewerbe begünstigt, und hat daher zahlreiche Vorschriften für den Aufenthalt.  

Der Brexit ist also nichts anderes als eine Änderung der Regeln für den Aufenthalt in Spanien, um das gleiche Ziel zu erreichen: eine hohe Lebensqualität ohne große Kosten zu erreichen.  

Es gibt jedoch eine Art von Regelung, die gemeinhin als „Goldenes Visum“ bezeichnet wird und bei der es keine Rolle spielt, ob Briten als Europäer gelten oder nicht.  

Der Grund dafür ist, dass diese Regelung unabhängig vom Staat des Subjekts gilt, das das Verfahren in Anspruch nehmen möchte, und dass Spanien drei Tätigkeiten Vorrang einräumt: den Kauf und Verkauf von Immobilien, den Erwerb von Staatsschulden, Investitionen in nationale Unternehmen oder das Vorhandensein eines professionellen Projekts, das dem Empfängerstaat einen Vorschusswert bietet.  

Bei diesem Verfahren handelt es sich um das Gesetz 14/2013 vom 27. September über die Unterstützung von Unternehmern und deren Internationalisierung, das allen Bürgern aus Nicht-EU-Ländern die Möglichkeit gibt, eine Genehmigung für den Aufenthalt und die Arbeit in unserem Land zu erhalten. 

Im Einzelnen sieht das Gesetz drei verschiedene Möglichkeiten vor:

  1. Aufenthaltsgenehmigung durch den Erwerb von Staatsschulden in Höhe von 2 Millionen Euro. 
  2. Aufenthaltstitel durch den Erwerb von Aktien, Anteilen oder Bankeinlagen bei Finanzinstituten im Wert von einer Million Euro. 
  3. Aufenthaltsgenehmigung durch den Erwerb einer lastenfreien Immobilie im Wert von 500.000 €. 
  4. Aufenthaltstitel durch ein Unternehmensprojekt. 

In diesem Beitrag geht es um die Aufenthaltsgenehmigung durch den Erwerb von Immobilien.  

GOLDENES VISUM FÜR DEN ERWERB VON IMMOBILIEN 

Artikel 63 dieses Gesetzes regelt, welche Fälle als bedeutende Investitionen gelten. Einer der bekanntesten Fälle ist der Erwerb von lastenfreien Immobilien im Wert von mindestens 500.000 Euro, sofern der Kauf nach dem Inkrafttreten des Gesetzes 14/2013, d.h. am 29. September 2013, erfolgt ist. Daher werden Immobilien, die vor diesem Zeitpunkt erworben wurden, nicht als wesentliche Investition betrachtet. 

Obwohl dieses Gesetz seit mehr als sieben Jahren in Kraft ist, hat es nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und der damit verbundenen Änderung des Status der Briten an Bedeutung gewonnen, denn ab dem 1. Januar 2021 müssen britische Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten wollen, eine Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Staatsangehörige beantragen, unter anderem das so genannte „Goldene Visum„. 

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VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERTEILUNG DES GOLDENEN VISUMS 

In den Artikeln 62, 63 und 64 des Gesetzes sind die Voraussetzungen für den Erhalt des Goldenen Visums für den Erwerb von Immobilien festgelegt, die in den folgenden Punkten zusammengefasst sind:  

  1. Der Erwerb von Immobilien in Spanien mit einem Investitionswert von 500.000 Euro oder mehr für jeden Antragsteller. 
  2. Nachweis des Erwerbs des Eigentums an der Immobilie durch eine Bescheinigung mit fortlaufenden Informationen über Eigentum und Belastungen aus dem Grundbuchamt. 
  3. Nachweis einer Investition in Immobilien in Höhe von 500.000 Euro, die frei von Pfandrechten oder Belastungen sind. 

DIE ANFORDERUNGEN NACH DEN SPANISCHEN GERICHTEN 

Darüber hinaus sind aufgrund des Erfolgs des Gesetzes bestimmte Fälle bis zum Obersten Gerichtshof gelangt, und der Oberste Gerichtshof sollte Licht in bestimmte, im Gesetz nicht vorgesehene Punkte bringen und Klarheit schaffen. 

So wurde im Urteil Nr. 1134/2020 vom 30. Juli 2020, Rechtsmittel Nr. 5613/2019 (ECLI: ES:TS:2020:2658) Folgendes klargestellt:  

a) Was muss mehr als000 € betragen: der Kaufpreis oder die Gesamtinvestition in die Immobilie?

Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass der Schwellenwert von 500.000 € für die Erteilung eines Goldenen Visums für den Aufenthalt in der EU so zu verstehen ist, dass in dem Fall, in dem die gemeldete Investition aus dem Bau oder der Entwicklung eines neuen Gebäudes oder einer neuen Wohnung auf einem zuvor im Rahmen eines Kaufvertrags erworbenen Grundstück besteht, der Gesamtbetrag für den Erwerb und den Bau berücksichtigt werden muss, um zu beurteilen, ob der Schwellenwert von 500.000 €, ohne Steuern, überschritten wird oder nicht.   

b) Dient der Wiederaufbau eines historischen Gebäudes als Investition für Golden Visa?

Nein, noch nicht, denn die Renovierung historischer Gebäude oder die Erweiterung einer bestehenden Immobilie um mehr als 100 % der ursprünglich vorhandenen Fläche wird nicht als „bedeutende Investition“ angesehen.  

c) Was bedeutet „unbelastet“?

Der Antragsteller darf kein Darlehen oder eine Hypothek aufgenommen haben. 

d) Wie wird der Erwerb akkreditiert?

Mittels der Kaufurkunde und der Eigentumsregistrierungsbescheinigung, nicht älter als 90 Tage.

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VERFAHREN ZUR ERLANGUNG DES GOLDENEN VISUMS 

Der Antrag wird telematisch eingereicht und kann gestellt werden, ohne zuvor ein Aufenthaltsvisum als Investor erhalten zu haben, vorausgesetzt, der Investor und seine Familienangehörigen halten sich zum Zeitpunkt der Beantragung der Genehmigung regelmäßig in Spanien auf, z. B. für einen kurzfristigen Aufenthalt.  

Dem Antragsformular sind u. a. folgende Unterlagen beizufügen 

1) Anerkennung der getätigten Investition durch eine entsprechende Bescheinigung des Grundbuchamtes.  

Wie bereits erwähnt, muss diese Bescheinigung innerhalb von 90 Tagen vor der Einreichung des Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltsvisums ausgestellt worden sein.  

Befindet sich die Immobilie zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums im Grundbuchverfahren, reicht es aus, die oben genannte Bescheinigung über die Gültigkeit der Vorlage des Erwerbsdokuments zusammen mit den Unterlagen vorzulegen, die die Zahlung der entsprechenden Steuern belegen. 

2) Öffentliche oder private Krankenversicherung, die bei einer in Spanien zugelassenen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurde. 

Die Krankenversicherung muss während der gesamten Dauer der Zulassung bestehen bleiben, und ihre Aufrechterhaltung ist eine Voraussetzung für die Erneuerung der Zulassung. 

Die Versicherung muss einen vergleichbaren Schutz bieten wie das nationale Gesundheitssystem. 

Die Reiseversicherung ist nicht gültig. 

3) Nachweis ausreichender wirtschaftlicher Ressourcen für den Antragsteller und seine Familie während seines Aufenthalts in Spanien. 

Das heißt, mindestens 27.115,20 Euro pro Jahr für den Antragsteller und 6.778,80 Euro pro Jahr für den Ehegatten und jedes Kind. Dies kann z. B. durch Bescheinigungen oder Kontoauszüge nachgewiesen werden, wobei zu beachten ist, dass diese ins Spanische übersetzt werden müssen und, falls sie auf Fremdwährung lauten, der Gegenwert in Euro angegeben werden muss. 

4) Strafregisterbescheinigung des Herkunftslandes oder der Länder, in denen Sie sich in den letzten fünf Jahren aufgehalten haben (ordnungsgemäß apostilliert und mit beglaubigter Übersetzung). 

Die maximale Frist für eine Entscheidung beträgt zwanzig Arbeitstage ab der Einreichung des Antrags. Sobald die Genehmigung mitgeteilt wurde, müssen der Antragsteller und seine Familie den Ausländerausweis (TIE) bei der zuständigen Behörde beantragen.  

Dieses Verfahren muss persönlich durchgeführt werden, da die Fingerabdrücke abgenommen werden müssen. Nach 40-60 Tagen muss der Antragsteller wieder zum Amt gehen, um den Ausweis abzuholen. 

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GÜLTIGKEIT DES AUFENTHALTSTITELS GOLDEN VISA 

Die Aufenthaltserlaubnis ist zwei Jahre gültig und kann verlängert werden, solange die Bedingungen, die zur Erteilung der Erlaubnis geführt haben, erfüllt sind. Außerdem ist für die Verlängerung kein tatsächlicher Aufenthalt in Spanien erforderlich, sondern nur ein Besuch in Spanien während der Aufenthaltsdauer. 

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ANDERE FRAGEN 

Ist es möglich, zwei oder mehr Immobilien zu kaufen, um die Summe von 500.000 € zu erreichen? 

Ja, es ist möglich, mehrere Immobilien zu erwerben, die zusammen den im Gesetz 14/2013 festgelegten Betrag erreichen, um einen Aufenthalt durch Investition in Spanien zu erhalten. 

Können zwei oder mehr Personen gemeinsam eine Immobilie erwerben, um das Goldene Visum zu erhalten?  

Ja, sofern der Anteil eines jeden Eigentümers mehr als 500.000 € beträgt. 

Werde ich in Spanien steuerlich ansässig sein? 

Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung allein nicht bedeutet, dass Sie als Steuerinländer in Spanien gelten. Dazu ist es erforderlich, sich mindestens 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufgehalten zu haben. 

 Fazit: Auch wenn das Vereinigte Königreich für den Brexit gestimmt hat, können Sie sich dank des Goldenen Visums in Spanien aufhalten und somit weiterhin die Vorteile der europäischen Staatsbürgerschaft genießen.  

Wir von Bufete Frau verfügen über umfangreiche und langjährige Erfahrung mit Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung durch ein Goldenes Visum. Wir machen das scheinbar Komplizierte zu einem Erlebnis für den Kunden, indem wir ihm helfen, seine Illusionen in Spanien aufzubauen.  

Verpassen Sie nicht diese Gelegenheit und leben Sie das Leben, das Sie verdienen, Bufete Frau wird den Rest erledigen. 

Bufete Frau

 

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