Immobilienrecht & steuerliche Fragen
Das offizielle Anzeigenblatt der Balearen (BOIB) wird demnächst das neue Raumnutzungsgesetz (Ley de Ordenación y Uso del Suelo,LOUS) veröffentlichen, wie es bereits im Blog von Bufete Frau angekündigt wurde. Durch dieses Gesetz entsteht eine neue Rechtsverordnung des ländlichen Raums, welcher nicht durch das Gesetz über die Naturschutzgebiete aus dem Jahr 1991 geschützt ist. Damit kann sich die Möglichkeit der Legalisierung von Bauten wie zum Beispiel Ausbauarbeiten, Swimming Pools, Terrassen, Kellerräume, usw. eröffnen. Schätzungen zu folge gibt bis zu 30.000 Landhäuser auf Mallorca und 1.000 auf Ibiza, welche nicht der städtebaulichen Ordnung entsprechen. Diese Bauten könnten unter die 3-jährige Amnestieregelung fallen. Eine der Vorraussetzungen ist, dass es sich um mehr als 8-jährige Bauten handelt. Das Legalisierungsverfahren sieht wie folgt aus:
1. Eignungsprüfung und Erarbeitung von Kostenvoranschlägen.
Realisierung von rechtlichen und technischen Studien jeweils durch einen Anwalt und einen Architekten ausgeführt, zwecksachliche Überprüfung sowohl der Eignung als auch der Durchführbarkeit der Legalisierung der/des Gebäude/s bzw. der Bauten.
2. Zahlung von Gebühren und Strafen entsprechend des Wertes der Immobilie.
Abwicklung der Zahlung von erforderlichen gemeindlichen Gebühren und Genehmigungen für die Durchführung von Verbesserungsarbeiten des Baus sowie Zahlung der Strafe von 15% des Wertes der Immobilie bzw. Installation, wenn die Zahlung innerhalb des ersten Jahres getätigt wird, wobei der Prozentsatz sich im zweiten Jahr auf 20% und im Dritten auf 25% erhöht.
3. Technische Anforderungen der Gebäude.
Realisierung von verbindlichen Anpassungs- und Verbesserungsarbeiten durch den Eigentümer zwecks Erlangung der Bewohnbarkeitsbescheinigung, wie zum Beispiel das Bauen von Klärgruben oder andere Anforderungen zur Erfüllung von städtebaulichen Vorschriften des Standortes der zu legalisierenden Bauten.
4. Eintragung in das Grundbuchamt und andere Rechtsformalitäten.
Vorbereitung der Bauerklärung zwecks Vergleich und Anpassung mit den vorhandenen Informationen der Immobilie beim Katasteramt bzw. Grundbuchamt (oder umgekehrt). Anschliessend erfolgt die Eintragung in das Grundbuchamt und, falls zutreffend, die Registrierung im Katasteramt. Eingeführt werden die Express-Genehmigungen für kleinere Bauarbeiten, die lediglich einer einfachen Mitteilung oder eine beglaubigte Erklärung an die Gemeinde im Voraus benötigen, um den Start der Arbeiten zu ermöglichen. Nach unserer Auffassung wird sich dadurch eine tatsächliche Beschleunigung des dargestellten Verfahrens ergeben.
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