Letzte Woche kündigte die spanische Regierung eine Senkung der Ertragsteuer für natürliche Personen (IRPF) an , die für Anfang 2016 vorgesehen war. Nichtresidente können seit 1. Juli dieses Jahres ein Steuerabzug von 19,50%auf ihr Einkommen in Anspruch nehmen.

Unter den Massnahmen, die im Gesetzesdekret von der spanischen Regierung verabschiedet wurde, sindim Jahr 2015,Änderungender geltenden Prozentsätzen, Staffeln und Quellensteuersätze für Ertragsteuerpflichtigevorgesehen, die auch selbständig Erwerbende betreffen.

Lohnempfänger

Die mittleren Steuersätze sind nunmehr folgende:

  • 24,5%für eine Steuerbemessungsgrundlage zwischen 12.450€ und 20.200€.
  • 30,5%für den Abschnitt bis 34.000€.
  • 38%bis 60.000€.
  • 46%für Einkommen höher als 60.000€.
  • 19,5% fürEinkommenunter12.450€.
  • 15% für Rückstände, die man in ein voriges Geschäftsjahr hätte anrechnen müssen.

Selbständig Erwerbende

Diese neue Änderung bedeutet das Zurückgehen auf den Steuersatz von 2011; demzufolge ist der Steuereinbehalt für selbständig Erwerbende 15% und nicht 19% wie jetzt, und 7%für die Freiberufler, die ihre Tätigkeit in den ersten drei Jahren ausüben. Es betrifft aber nicht den Fall von Erträge aus Berufstätigkeiten, d.h. selbständig erwerbende Inhaber einer Firma: für diese gilt der jetzige Einbehalt weiterhin.

Mieteinnahmen

In grossen Zügen und im allgemeinen ist die Steuer um 0,5% herabgesetzt, so wie es auch für Personen, die eine Immobilie vermietet haben und daraus ein Ertrag aus bewegliches und unbewegliches Kapitalerzielen: der Steuerabzug ist ab Juli nicht mehr 20% sondern 19,5%.

Einkommen von Nichtresidente / Gesellschaftssteuer

Wie wir schon zu Beginn dieses Beitrages sagten, sind ausserNichtresidente, die für alle Erträge, die nach dem 12. Juli bis zum 31. Dezember 2015 erwirtschaftet werden,von einer Steuersenkung von 20% auf 19,5% betroffen sind, auch die Erträge für die Gesellschaftssteuer auf 19,5% reduziert. Wenn Sie weitere Information darüber wünschen, wie diese Steuermilderung Sie eventuell betreffen könnte, steht Ihnen unsere Rechtsanwaltskanzlei Bufete Frau abogados gerne zur Verfügung. Wir haben eine spezialisierte Steuerabteilung und werden uns freuen Sie in diesem und andere juristische, steuerliche und städteplanerische Aspekte zu beraten.

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