Wir alle, die als Fachexperten im Immobiliensektor tätig sind, wissen, dass wir im täglichen Geschäft mit verschiedenartigen Immobilienwerten konfrontiert sind.

Wir haben auf der einen Seite, den Marktwert einer Immobilie, welcher, je nach Angebot und Nachfrage, höher oder niedriger sein kann. Zum Beispiel sind heute, wie wir in den Verkaufanzeigen von Häuser feststellen können, die Marktwerte auf den Balearischen Inseln, ziemlich hoch.

Etwas ganz andere ist der Katasterwert, welcher jeder Immobilie zugeteilt wird und nichts mit dem Marktwert zu tun hat. Hier handelt es sich eher um einen verwaltungstechnisch/administrativen Wert, welcher als Bemessungsgrundlage für die Berechnung von vielen Steuern dient, wie z.B. die Immobiliengrundsteuer IBI, die Wertzuwachssteuer für Immobilien auf städtischem Boden (plusvalía), die Privatpersonen-Einkommensteuer (IRPF), die Einkommensteuer für Nichtansässige Personen (IRNR), usw.

Mit dem Katasterwert (und anderen Angaben) wird ausserdem der Wert kalkuliert, welcher das Steueramt einer bestimmten Immobilie geben würde, um andere Steuer zu erheben, wie z.B. die Vermögensübertragung- und Urkundensteuer (ITP und IAJD), die Erbschaft- und Schenkungssteuer (ISD). Wenn wir diese Steuer für einen geringeren Wert, als das Steueramt annehmen würde abführen, riskieren wir in den darauffolgenden Jahren eine Nachversteuerungsmeldung der Steuerstelle zu erhalten, in welche wir gebeten werden die Steuer für den nicht deklarierten Teil, zusammen mit Zinsen und Bußgelder zu begleichen.

Nun gut; verschiedene Kommunikationsmittel meldeten vor kurzem, dass im Entwurf des Staatshaushalts der Katasterwert an den Marktwert angepasst werden soll, was in der Praxis eine enorme Erhöhung der IBI oder der „plusvalías“ bedeuten würde. Das Finanzamt (Ministerio de Hacienda y Función Pública) hat allerdings ein Kommuniqué erlassen, um diese Behauptungen zu bestreiten.

Das Finanzamt behauptet in seinem Kommuniqué, dass beabsichtigt wird, die Einführung eines „neuen Referenzwertes im Immobilienmarkt, verschieden von dem Katasterwert, welcher nicht verändert wird und der als einziger für die Festsetzung der IBI – welcher der alleinigen Amtsgewalt der Gemeindeverwaltungen zusteht – dienen wird, sodass es keinesfalls die Erhöhung einer Steuer bedeuten wird. Der neue Markt-Referenzwert entsteht, um die Rechtssicherheit und -Transparenz zu festigen. Er wird ein wirksames Werkzeug sein um Betrügereien zu kontrollieren. Der neue Markt-Referenzwert wird als ein Index, Garantie und Transparenz im Immobilienmarkt angeboten werden. Er wird vom Katasteramt kalkuliert werden, ausgehend von den von den Notaren mitgeteilten Immobilienübertragungspreisen, welche mit anderen Informationsquellen kontrastiert werden. Er wird den öffentlichen Behörden und den Bürgern zur Verfügung stehen“.

Das ist aber alles noch ein Entwurf. Sobald der neue Staatshaushalt veröffentlicht wird und dieser neue Wert rechtskräftig wird, werden wir Euch informieren und wir werden studieren, welche Auswirkungen er auf unseren Alltag haben wird.

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