Immobilienrecht und Steuerangelegenheiten

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten und zum Beispiel eine Bewohnbarkeitsbescheinigung anfordern, stellen Sie unter Umständen fest, dass bereits vor Jahren ein Verfahren zur Erfüllung baubehördlicher Auflagen eröffnet wurde; das ist sehr beunruhigend und kann Ihr Vorhaben in Gefahr bringen.

In einem solchen Fall ist es unbedingt notwendig, dass ein auf diesem Gebiet spezialisierter Rechtsanwalt die Gemeindebehörde aufsucht, Einsicht in das Verfahren nimmt und so in Erfahrung bringt, was genau vorgefallen ist, um danach eine angemessene und schnelle Lösung zu finden.

In vielen Fällen stellen wir fest, dass diese Verfahren bereits verfallen sind. Der Grund dafür ist, dass die Behörde an Fristen gebunden ist, die nach der Eröffnung eines Verfahrens bis zum Treffen einer Entscheidung einzuhalten sind. Mit anderen Worten, da ein Verfahren sich nicht auf ewig in die Länge ziehen darf, hat der Gesetzgeber den Behörden durch entsprechende Gesetze Fristen gesetzt.

Das Bauplanungsrecht der balearischen Inseln (Ley de Urbanisme de las Islas Baleares) sieht eine Frist von einem Jahr vor; diese beginnt mit der Beschlussfassung zur Eröffnung eines Verfahrens zu laufen, unabhängig davon, ob es sich dabei um ein Verfahren zur Wiederherstellung der baurechtlichen Legalität (Art 195.1) oder um ein Sanktionsverfahren handelt (Art. 197.2).

Ist diese vom Gesetzgeber vorgeschriebene Frist abgelaufen und wurde in dieser Zeit in diesem Verfahren keine Entscheidung getroffen, so ist das Verfahren verfallen und jede danach getroffene Entscheidung somit von Rechts wegen nichtig.

In diesem Fall ist es wichtig, bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung die Ausstellung der Erklärung des Verfalls dieses Verfahrens zu beantragen; auf diese Weise können Sie Ihr Vorhaben fortsetzen und die vorgesehene Eigentumsübertragung kann für alle sicher und erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.

Gerne berät Sie unser aus Rechtsanwälten aus Mallorca und Ibiza bestehendes Team und ist Ihnen bei der Erledigung dieser Formalitäten behilflich. Zögern Sie daher nicht, uns unter info@bufetefrau.com zu kontaktieren, damit wir einen Termin vereinbaren können.

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