Derecho Inmobiliario y cuestiones Fiscales

Der Gesetzesentwurf zur Raumordnung und Bodennutzung (LOUS) ist am 13. September durch die balearische Landesregierung verabschiedet worden. Das LOUS bildet den gesetzlichen Rahmen zur Regulierung von Raumplanung, Urbanisierungsplänen, Bauumsetzung auf städtischem Bebauungsgebiet, Bauvorhaben und Strafregelungen bei Bauverstössen. Das LOUS ersetzt zahlreiche Vorschriften und beinhaltet gesetzliche Regelungen, wie das neue nationale Gesetz 08/2013 zur städtischen Rehabilitierung, Regenerierung und Renovierung, oder wie das Gesetz 2/2012, das Sofortmassnahmen zur nachhaltigen urbanistischen Entwicklung vorsieht. Das neue Gesetz vereinfacht und vereinheitlicht die Regelungen zur Raumplanung und beschleunigt die Bearbeitung für einige Bauprojekte. Schon das Gesetz für Bauplanung (Ley de Disciplina Urbanística) bewahrt Bauten nach Ablauf einer 8-jährigen Verjährungsfrist vor dem Abriss. Das neue LOUS sieht zudem vor, solche Bauten einfacher als bisher zu legalisieren. Unter diese Regelung fallen auch Bauten in speziellen (Natur)-schutzgebieten (ANEI), bevor das Gesetz zum Schutz der Naturgebiete von 1991 verabschiedet wurde. Das neue Gesetz sieht auch vor, dass zukünftig härter gegen illegale Bauten vorgegangen werden soll. Laut Angaben des Raumordnungsberichtes der Insel, verstossen auf Mallorca schätzungsweise 30.000 Bauten gegen die Raumordnungsplanung. Hierbei handelt es sich um Immobilien und Bauten mit landwirtschaftlichem Nutzen. Besitzer haben eine Frist von drei Jahren, um deren baurechtliche Situation zu legalisieren. Darunter fallen Instandsetzungsarbeiten, um die Bewohnbarkeitsbescheinigung zu erhalten. Zuzüglich fallen Gebühren und Genehmigungen der Gemeinde an. Wird der Bau im ersten Jahr legalisiert, fällt eine Strafsteuer in Höhe von 15 Prozent des Immobilienwertes bzw. des Gebäudewertes mit landwirtschaftlicher Nutzung an, im Folgejahr beträgt die Steuer 20 Prozent des Immobilienwertes und im dritten Jahr liegt sie bei 25 Prozent. Für kleinere Bauvorhaben wird die Express-Genehmigung eingeführt. Hierfür reicht eine einfache Mitteilung oder eidesstaatliche Erklärung, die vorher bei den zuständigen Behörden der Gemeinde eingereicht wird. Das LOUS erhöht die Strafen wegen Bauvergehen mit Bussgeldern zwischen 40 und 80 Prozent des Wertes der illegalen Parzellierung. Bei nicht legalisierten Bauten auf ländlichem Bauland liegt der Wert zwischen 150 Prozent und 230 Prozent. Ebenso wird der Verantwortungskeitsbereich bei Bauvergehen erweitert. Jeder, der in das Bauprojekt involviert war, kann zur Rechenschaft gezogen werden: Bauunternehmer, Architekten, Bauleiter/Bauingenieur, Behörden, Politiker… Das neue Gesetz ändert auch den Zuständigkeitsbereich der Inselräte (Consells), um sofortige Baustopps bei Bauvergehen auf ländlichem Bauland zu erwirken. Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern, zu denen Palma, Calvià, Inca, Manacor, Llucmajor, Marratxí, Alcúdia, oder Sóller gehören, werden fortan partielle bzw. Sonder-Raumplanungen, sowie nicht strukturelle Änderungen der allgemeinen Raumplanung durch Anfragen und unverbindlichem Bericht beim Inselrat verabschieden können. Die Balearenregierung (Govern) plant das Gesetz im Balearenparlament Anfang 2014 zu verabschieden.

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