Derecho Inmobiliario y cuestiones Fiscales
Das Gesetz zur Förderung der Unternehmerschaft und deren Internationalisierung ist bereits verabschiedet und wurde am 28. September im BOE veröffentlicht. Wie wir bereits in früheren Ausgaben erörtet haben, das Gesetz beinhaltet bedeutende Neuigkeiten in Bezug auf Firmengründungen, Anreize für Aktionäre, öffentliches Auftragswesen, beschränkte Haftung, und Mehrwertsteuer, und interessanterweise auch die so genannte Internationale Mobilität. Ab dem 29. September wird die Einreiseund Aufenthalt von Ausländern aus wirtschaftlichen und professionellen Gründen vereinfacht.Nicht-EG-Investoren die den Kauf einer Immobilieab einem Wert von 500.000 € mittels einer Bescheiningung vom Grundbuchamt nachweisen können, bekommen ein Aufenthaltsvisum mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens einem Jahr. Wer den Kauf von Staatsanleihen für einen Wert in Höhe von 2.000.000€nachweist oder eine Mindestinvestition in Aktien von spanischen Gesellschaften in Höhe von 1.000.000 € tätigt, bekommt garantiert das Aufenthaltsvisum. Investoren die länger als 1 Jahr in Spanien residieren möchten werden eine Aufenthaltsgenehmigung für Investoren beantragen müssen, mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren. Portugal und Chipre haben diese Massnahme bereits in die Praxis umgesetzt. Infolgedessen, viele Investoren aus Russland und China lassen sich von den Vorteilen des Reisens und Residierens im Europäischen Gebiet anreizen. Wir hoffen dass diese Massnahme auch in Spanien erfolgreich werden.
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