Immobilienrecht und Steuerangelegenheiten

Mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird der unentgeltliche Erwerb natürlicher Personen, der sowohl von Todes wegen als auch unter Lebenden erfolgte, besteuert. Außerdem handelt es sich um eine Steuer, die der Staat den Autonomen Gemeinschaften überlassen hat. Das bedeutet, dass jede Autonome Gemeinschaft befugt ist, bestimmte Aspekte der Steuer zu regeln, weshalb in jeder Autonomen Gemeinschaft ein anderer Steuersatz gilt.

Andererseits wurde in den Rechtsvorschriften bis 2014 unterschieden, ob es sich bei den Beteiligten um natürliche Personen handelte, deren Wohnsitz sich in Spanien oder im Ausland befand, so dass nur die Erstgenannten (Steuerinländer in Spanien) der Besteuerung durch die Autonomen Gemeinschaft nach den von ihr genehmigten Vorschriften unterliegen, in der sich ihre Vermögenswerte befinden. Dies führte dazu, dass Nichtansässige viel mehr zahlten als ein Gebietsansässiger.

Da diese Diskriminierung offensichtlich gegen das Gemeinschaftsrecht verstieß, wurde eine zweite Zusatzbestimmung in das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz aufgenommen, das Steuerinländer in Spanien mit Gebietsansässigen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums gleichsetzt.

Obwohl diese Änderung einen Schritt nach vorn darstellte, wurden in Wirklichkeit die Bewohner von Drittstaaten, die bis vor Kurzem unter dieser Diskriminierung litten, ins Abseits gedrängt. Die gute Nachricht ist, dass schließlich dank der verbindlichen Auskunft V3151-18 der Generaldirektion für Steuern jeder unabhängig von seinem Wohnsitz das Recht haben wird, die Rechtsvorschriften der Autonomen Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen, in welcher sich der Großteil seiner Güter und Rechte befindet.

Für die Praxis sind dies zusammengefasst die Maßstäbe, die bei der Berechnung dieser Steuer gelten.

1. Sondertabelle für Erbschaften der Gruppen I und II (Nachkommen und Adoptivkinder, Ehegatten, Verwandte der aufsteigenden Linie und Adoptiveltern) sowie Schenkungen mit Erbvertrag:

2. In Gruppe I und II enthaltene Schenkungen (Nachkommen und Adoptivkinder, Ehegatten, Verwandte der aufsteigenden Linie und Adoptiveltern):

3. Nationale Steuertabelle, die für Erbschaften und Schenkungen von Personen anderer Verwandtschaftsgrade gilt:

Wenn Sie eine detailliertere Berechnung oder eine bessere Steuerplanung wünschen, wenden Sie sich bitte gerne an unser Beraterteam auf Mallorca oder Ibiza.

Bufete Frau
Verwandter Posten
new default bufete frau
Legalisierungsverfahren von Bauten im ländlichen Raum (LOUS).

Immobilienrecht & steuerliche Fragen Das offizielle Anzeigenblatt der Balearen (BOIB) wird demnächst das neue Raumnutzungsgesetz (Ley de Ordenación y Uso Mehr lesen

new default bufete frau
Neue EU-Verordnung ändert das Erbrecht auf Mallorca (Spanien) für Ausländer

Abgefasste Testamente im Herkunftsland könnten seit dem 17. August 2015 in Spanien ungültig sein. Für viele Menschen,die auf Mallorca und Mehr lesen

genews 10 20171010121812 en 1 bufete frau
53ter Gran día de la vela-Bufete Frau – 53ter Tag des Großen Segelns Bufete Frau

Derecho Inmobiliario y cuestiones Fiscales Zum zehnten Mal in Folge ist Bufete Frau der offizielle Sponsor des Großen Preises des Mehr lesen

venta viviendas baleares bufete frau bufete frau
Auf den Balearen beträgt der Zuwachs verkaufter Wohnungen 30,2% im Jahr 2016

Derecho Inmobiliario y cuestiones Fiscales Maximalwert für Spanien Gemäß den letzten Angaben des spanischen Statistikamts (INE) wurden in den elf Mehr lesen

suelo rustico mallorca bufete frau
Wie kann ich wissen ob ich auf mein ländliches Grundstück auf Mallorca bauen darf?

Immobilienrecht und Steuerangelegenheiten Obwohl es, aufgrund der Komplexität des Themas nicht einfach ist auf diese Frage eine Antwort zu geben, Mehr lesen