Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind oder eine Immobilie in Spanien erwerben wollen, sind Sie verpflichtet entsprechende Steuern zu zahlen.

Sie Steuerbelastungen hängen davon ab, ob Sie Resident oder Nicht-Resident sind.

Je nachdem welche Nutzung die Immobilie hat, sei es Investition, Miete, Verkauf oder Zweitwohnsitz, werden entsprechende Steuern erhoben.

Anfängliche Kosten

Beim Immobilienkauf fallen bestimmte Kaufnebenkosten an, die Sie berücksichtigen müssen:

  • Notarkosten
  • Grundbuchamt
  • Wertzuwachssteuer (plusvalía), Grunderwerbssteuer (ITP) oder Mehrwertsteuer (IVA)
  • Kosten für Sachverständige oder Anwälte
  • Bankkosten im Falle eines Kaufes mit Hypothek

Steuerbelastungen, Nicht-Residenten-Steuer (IRNR)

  • Die Nicht-Residenten-Steuer muss von allen Nicht-Residenten gezahlten werden, die Immobilien in Spanien besitzen.
  • Diese Steuer wird durch den Katasterwert
  • Mieteinkünfte einer Immobilie in Spanien bei Nicht-Residenten müssen jedes Trimester versteuert werden.

Gemeindesteuern

 Zu den Gemeindesteuern gehören die Grundsteuer (IBI: Impuesto de Bienes Inmuebles) und die Müllabfuhrsteuer. Der zu zahlende Steuerbetrag wird durch den Katasterwert der Immobilie errechnet, der durch das Gemeindekatasteramt festgelegt wird. Der Bescheid wird durch die Gemeinde ausgestellt, in dem sich die Immobilie befindet und muss in der vorgegebenen Frist bezahlt werden, da sonst eine Säumnisgebühr anfallen kann. Gewinnsteuer beim Immobilienverkauf Diese Steuer fällt bei einem Immobilienverkauf an. Bei Nicht-Residenten erfolgt ein Steuereinbehalt von 3% des Verkaufswertes. Dieser Betrag wird direkt durch die Käufersete einbehalten und gilt als Abschlagszahlung der Einkommenssteuer über den Gewinn des Verkaufs. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Gewinnsteuer berechnet. Wenn die einbehaltene Summe von 3% höher ausfällt als die zu zahlende Steuersumme muss der Differenzbetrag beim Finanzamt beantragt werden. Im gegenteiligen Fall, wenn die bereits einbehaltenen 3% geringer ausfallen als die zu zahlende Steuersumme muss der Differenzbetrag beim Finanzamt abgeführt werden.

Vermögenssteuer

Diese Steuer muss von Nicht-Residenten entsprechend einer progressiven Skala ab einem festgelegten Mindestbetrag bezahlt werden.

Erbschaftssteuer

Diese Steuer muss in Spanien bei Residenten und Nicht-Residenten abgeführt werden. Jede einzelne Autonomie hat ihre eigenen Steuersätze bei Erbfällen von Nicht-Residenten. Es ist sehr empfehlenswert, ein notarielles Testament verfassen zu lassen. Nicht-Residenten können ein Testament nur für Ihre Eigentümer in Spanien ausstellen lassen, dies erleichtert das erheblich die Erbschaftsabwicklung.

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